FORT- UND WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNGEN

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in Zusammenarbeit mit der DGSP – Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V.

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Als Bayerischer Sportärzteverband bieten wir gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) ein vielfältiges und umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm an. Unter den folgenden Links finden Sie sowohl Veranstaltungen in Bayern, als auch über das zentrale Online-Tool der DGSP Zugang zu allen Veranstaltungen bundesweit

Für das Präsidium

Dr. Frank Möckel

Jahresprogramm Fort- und Weiterbildungen 2024 (download)

DGSP Online-Tool (Weiterbildung Sportmedizin)

INFORMATIONEN ZUM JAHRESPROGRAMM 2023 DES BAYERISCHEN SPORTÄRZTEVERBANDES e.V.

1. Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen

Für alle genannten Veranstaltungen wurden für die Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ die ausgedruckte Stundenzahl erst bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt. Daher können sich diese Zahlen noch ändern. Für die Themen der Fortbildung können die Zertifizierungspunkte vor Beginn der Veranstaltung bei der Landesärztekammer beantragt werden. Verantwortlich hierfür ist der Kursleiter.

2. Kriterien für die Anerkennung der Seminare durch das örtliche Finanzamt

Grundsätzlich hat das örtliche Finanzamt die endgültige und letzte Entscheidung. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen schreibt: „Die berufliche Veranlassung und damit der Abzug der Teilnahmekosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist demnach nur möglich, wenn die Veranstaltung nach Programm und tatsächlicher Durchführung so organisiert ist, dass die Verfolgung privater Zwecke nahezu ausgeschlossen ist.“ Die Fortbildungsseminare und Veranstaltungen müssen an jedem Wochentag ca. fünf Stunden theoretische Veranstaltungen und zusätzlich zwei bis drei Stunden spezielle praktische Übungen enthalten. Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist zu testieren. Von Seite des Finanzministeriums wurde dem Bayerischen Sportärzteverband erklärt, dass bei einer derartigen Gestaltung die ganz überwiegende berufliche Veranlassung bejaht werden könnte und einem steuerlichen Abzug nichts mehr im Wege stehe.

3. Testate

Die Veranstalter sind verpflichtet eine Evaluation und eine Testierung der abgeleisteten Stunden durchzuführen.


Dr. Frank Möckel
Präsident des Bayerischen Sportärzteverbandes e.V.

 

Informationen zur sportmedizinischen Weiterbildung im Rahmen eines Masterstudiums an der THD

Infoflyer zum Download

Kooperation mit der DGSP

Mit der NADA